Ebenfalls eine Geldstrafe auf Bewährung verhängte das Gericht gegen Hauptkommissar Ortwin Ennigkeit, der die Drohung gegenüber Gäfgen ausgesprochen hatte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.12.2004)
Ennigkeit, weil nicht bewiesen sei, daß er Gäfgen tatsächlich Gewalt androhte.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.12.2004)
Als Bewährungsauflage sollen nach dem Willen der Anklage Daschner 10 000 Euro und Ennigkeit 5 000 Euro zahlen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2004)