Nach § 2 I 2 der BPflV vom 21. 8. 1985 - BGBl I, 1666 - gehören die ärztlichen Leistungen des Belegarztes nicht zu den Krankenhausleistungen, ebenso nicht die Leistungen der Beleghebammen und Entbindungspfleger.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)