Enteignung

  1. Nach Auffassung des BVerwG sei die Rückführung von Bodenreformland in den Bodenfond auch bei Fluchtfällen nicht als entschädigungslose Enteignung i. S. von § 1 Ia VermG zu qualifizieren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Geht z. B. der Erbfall der Enteignung voraus, ist jeder Miterbe selbständiger Berechtigter, so daß sein Anteil ohne summenbedingte Minderung gesondert zu berechnen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Im Zeitraum der Enteignung konnte an Hand der üblichen Sterbetabellen die durchschnittliche Lebensdauer des Erbbauberechtigten ermittelt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Der BGH hat die Enteignung seit jeher als einen Anwendungsfall des allgemeinen Aufopferungsgedankens i.S. der §§ 74, 75 EinlALR angesehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Ein Kapitalschnitt in dieser Höhe käme einer Enteignung der Kleinaktionäre gleich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Den Adel erzürnt die Enteignung, das Volk die Steuerlast. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  7. Im Streit über die Enteignung von DDR-Landbesitz nach der Wiedervereinigung wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute sein Urteil verkünden. ( Quelle: Die Welt vom 30.06.2005)
  8. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die bloße Nichtmitteilung von der erfolgten Enteignung eine Täuschungshandlung gegenüber dem Kl. war. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  9. Aber auch den Sudetendeutschen sei durch Vertreibung und Enteignung Unrecht geschehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Die Benesch-Dekrete über die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg sind von der tschechischen Fachzeitschrift "Pravni radce" (Rechtsberatung) als "juristisch unhaltbar" bezeichnet worden. ( Quelle: Die Welt 2001)