Enteignungsbefugnissen

  1. In diesem Zusammenhang finden sich umfangreiche Duldungspflichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Ufergrundstücken bis hin zu Enteignungsbefugnissen der Wasserbehörde gegen angemessene Entschädigung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)