Enteignungscharakter

  1. Der Gedanke, die ausgebildeten Juristen etwa mit einer Sonderabgabe in der Niedrigkeit von einem Promille ihres Einkommens zugunsten der noch in der Ausbildung befindlichen Juristen zu "belasten", hätte vermutlich für manche schon Enteignungscharakter. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)