Entfällt mit der Herausnahme aus der Bergbaubeschäftigung das tarifl. Kohlebezugsrecht, so entsteht der Anspruch aus § 9 Abs. 1 Satz 1 BergmannsVersorgScheinG NRW.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Entfällt bei Veröffentlichung das öffentliche Interesse?
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Entfällt der Zweck, kann die Frist verkürzt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.09.2001)
Wartende - Entfällt bald jeder vierte Regio-Zug?
( Quelle: ZDF Heute vom 29.11.2003)