Das Entgeltfortzahlungsgesetz führt das auf eine Vielzahl von Vorschriften (8) verstreute Entgeltfortzahlungsrecht der alten und neuen Bundesländer zusammen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen die Arbeitnehmer entweder auf 20 Prozent des Feiertagslohns oder zwei Urlaubstage verzichten, sofern die Länder nicht zwei Feiertage streichen.
( Quelle: FAZ 1994)