Entgeltpunkten

  1. Die Höhe der Rente richtet sich nach den gesammelten Entgeltpunkten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.08.2003)
  2. Zeiten des Fernstudiums in der DDR werden wie ein Direktstudium behandelt ( 58 Sozialgesetzbuch IV) und nur mit 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet, obwohl in dieser Zeit gearbeitet und Beitrag bezahlt wurde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)