Die Höhe der Rente richtet sich nach den gesammelten Entgeltpunkten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.08.2003)
Zeiten des Fernstudiums in der DDR werden wie ein Direktstudium behandelt ( 58 Sozialgesetzbuch IV) und nur mit 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet, obwohl in dieser Zeit gearbeitet und Beitrag bezahlt wurde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)