Sie bekommen dabei einen Entlastungsbetrag in Höhe von 1308 Euro.
( Quelle: Merkur Online vom 11.11.2005)
Richtig ist, dass sich dieser Entlastungsbetrag dann ergibt, wenn man lediglich die Tarifsenkungen bei der Einkommensteuer berechnet.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.12.2003)