Die Koalition plant eine Änderung im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, wonach Leiharbeiter während der zeitweiligen Beschäftigung bei einem Kunden ihres Arbeitgebers so zu behandeln sind wie vergleichbare Arbeitnehmer dieses Entleihers.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 13.11.2002)
Darüber hinaus muss sich der Arbeitnehmer an die jeweiligen Arbeitszeiten des Entleihers anpassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)