Bemängelt wird auch, dass die Volksgerichte nicht über Entschädigungsfragen für Opferangehörige entscheiden dürfen.
( Quelle: Die Zeit (13/2003))
Es sei atypisch, daß Entschädigungsfragen bereits jetzt vorab, außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt werden sollen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)