Liegt bereits ein Entschädigungsgrundlagenbescheid vor, ist die gesamte Akte an die OFD Berlin mit dem Hinweis zu übersenden, daß der Bescheid nicht Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens ist (ohne Ausfüllen des Fragebogens der OFD).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)