Da die Entschädigungspflicht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1976 zurückgeht, fragte das Gericht nun in Luxemburg nach, ob das deutsche Gesetz nicht zu restriktiv sei.
( Quelle: TAZ 1997)
Die Kündigung des Versicherungsvertrags am 17. Juni sei nicht mit einer Ablehnung der Entschädigungspflicht verbunden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)