Entschädigungsrenten

  1. Entschädigungsrenten werden nach dem Tod des Empfängers an Angehörige nur weiterbezahlt, 'wenn die Todesursache auf die verfolgungsbedingte gesundheitliche Erkrankung zurückzuführen ist', erklärt die Oberfinanzdirektion. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)