Entschädigungsstiftung

  1. Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft weigert sich weiterhin, ihren Anteil am Zwangsarbeiter-Fonds an die Entschädigungsstiftung zu überweisen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.02.2001)
  2. Die Klageabweisung ist die Voraussetzung dafür, dass die deutsche Entschädigungsstiftung Gelder an Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer auszahlen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2001)
  3. Der Rechtsschutz in Form einer Erklärung der US-Regierung ist Teil des Abkommens über die Entschädigungsstiftung für Zwangsarbeiter, an der sich die deutsche Wirtschaft mit fünf Milliarden Mark beteiligt. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. In dieser Erklärung, zu der sich Washington verpflichtet hat, wird in jedem Fall eine Klageabweisung empfohlen und auf die deutsche Entschädigungsstiftung verwiesen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.01.2001)
  5. Auf jeden Fall könne man nicht den letzten Prozess in den USA abwarten, bevor der Bundestag das Geld aus der Entschädigungsstiftung für die Opfer freigebe. ( Quelle: DIE WELT 2001)