Nach dem Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 erhielten sie zwar bereits Entschädigungen, diese sind nach Ansicht der Kläger aber viel zu gering: Sie lägen nur bei etwa fünf Prozent des Verkehrswertes.
( Quelle: Tagesschau vom 30.03.2005)