Entsendegesetzes

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  1. Ob die rot-grüne Regierung auch schon eine Ausweitung des Entsendegesetzes beschließen wird, war gestern abend noch unklar. ( Quelle: Die Welt vom 11.04.2005)
  2. Über eine Ausweitung des Entsendegesetzes sollten tarifliche Mindestlöhne für alle Branchen festgelegt werden. ( Quelle: Die Welt vom 16.07.2005)
  3. Voraussetzung für eine Anwendung des Entsendegesetzes in anderen Branchen ist allerdings eine bundesweite tarifliche Festlegung des Mindestlohns in der entsprechenden Branche. ( Quelle: Tagesschau vom 28.04.2005)
  4. Dafür sei eine Ausweitung des Entsendegesetzes auf alle Branchen erforderlich, wie die rot-grüne Bundesregierung sie auf den Weg gebracht hat. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.06.2005)
  5. Stoiber betonte, die Union sei zu Gesprächen über eine Ausdehnung des Entsendegesetzes auf weitere Branchen neben dem Bau bereit. ( Quelle: Tagesschau vom 13.04.2005)
  6. Zu möglichen Maßnahmen zählte er Ausweitung des Entsendegesetzes am Bau auf weitere Branchen, die Offenlegung von Managergehältern, zinsgünstige Kredite für kleinere Unternehmen sowie die europäische Harmonisierung von Steuersätzen. ( Quelle: Die Welt vom 06.05.2005)
  7. Der Bundestag befasste sich in erster Lesung mit der Ausweitung des Entsendegesetzes, wie sie das Kabinett am 11. Mai beschlossen hatte. ( Quelle: Tagesschau vom 14.05.2005)
  8. Die Vereinbarung über Mindestlöhne ist auch Voraussetzung für das Wirksamwerden des Entsendegesetzes. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Die auf den Weg gebrachte Ausweitung des Entsendegesetzes wird nach Einschätzung des gewerkschaftsnahen Forschungsinstituts WSI der Hans-Böckler-Stiftung in der Wirkung begrenzt sein. ( Quelle: Tagesschau vom 12.05.2005)
  10. Trotz des Entsendegesetzes, das vor einigen Tagen in Kraft getreten ist, werde der Verdrängungswettbewerb aus dem Ausland nicht in sich zusammenfallen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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