Gibt es beispielsweise ein Alkoholproblem, wird eine einvornehmliche Vereinbarung über eine Entziehung getroffen.
( Quelle: TAZ 1994)
Wer Haschisch im Auto hat und sich einer medizinischen Untersuchung verweigert, muss nicht mehr automatisch mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.07.2002)