Bräutigam deutete an, daß in solchen Fällen über eine Wohngeldregelung die Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Grundstück per Erbbaupacht zu beanspruchen: "Im Regelfall werden Erbbau-Pachtverträge über 90 Jahre abgeschlossen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)