Üblich ist der Heimfall, wenn der Erbbauberechtigte mehrere Monate lang seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
( Quelle: Die Welt vom 08.11.2005)
Lehnt der Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, hat er keinen Anspruch mehr auf Entschädigung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)