Erbbauzinsen

  1. Auch Bank- und Kontoführungsgebühren sowie natürlich die Kapitalkosten des Vermieters wie Kredit- oder Erbbauzinsen sind keine umlagefähigen Betriebskosten. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.10.2003)
  2. Anstatt für das Grundstück einmal einen Kaufpreis zu entrichten, zahlt er in der Regel jährlich Erbbauzinsen. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2002)