Auch Bank- und Kontoführungsgebühren sowie natürlich die Kapitalkosten des Vermieters wie Kredit- oder Erbbauzinsen sind keine umlagefähigen Betriebskosten.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.10.2003)
Anstatt für das Grundstück einmal einen Kaufpreis zu entrichten, zahlt er in der Regel jährlich Erbbauzinsen.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2002)