Das BerGer. hat insoweit ausgeführt, die Nachlaßregulierung vollziehe sich nicht im Rahmen der Erbensuche und diene auch nicht deren Zwecken.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Als Harald Henkel Monate später bei Verwandten Gänsdorfers unangemeldet auftaucht und eine ungewöhnlich hohe Summe für seine Erbensuche fordert, kommt Zweifel an der Seriosität des Nachlassverwalters auf.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.07.2002)