Erbgang

  1. Diese Erbersatzsteuer muß jedoch gegenüber dem natürlichen Erbgang nicht in jedem Fall einen Nachteil darstellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Da im Erbgang die Kinder unbeschränktes Vorrecht hatten, mußte in dem Fall, in dem Geschwister des Erblassers oder seine Frau miterben sollten, eine Adoption durch den Erblasser vorangehen. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)