Erblasser

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  1. War die Wohnung vom Erblasser an Angestellte seines Unternehmens vermietet und daher Betriebsvermögen, bleibt diese auch beim Erben Betriebsvermögen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.01.2002)
  2. Will der Erblasser etwas anderes, so muß er ein Testament hinterlassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Die Autoren als die wahren Erblasser der Menschheit weisen sich, auf diesem Feld, indes erst im Laufe von Generationen aus. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  4. Dabei stellte das Oberlandesgericht Hamm klar: Erben kann nur, wer länger lebt als der Erblasser. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Der Erblasser sei aufgrund seiner früheren Stellung im öffentlichen Dienst im Beamtentarif versichert gewesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Beim Abschluß des Arbeitsvertrages haben die Bekl. und der Erblasser vereinbart, 14 Beamtendienstjahre bei der Versorgung nach den Leistungsrichtlinien des Bochumer Verbandes zu berücksichtigen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Darüber hinaus wird der Erblasser durch die vorweggenommene Erbfolge in die Lage versetzt, seine Nachfolgeplanung nachträglich zu korrigieren, etwa dadurch, dass in die jeweiligen Schenkungsverträge Widerrufs- oder Rückfallklauseln aufgenommen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.07.2004)
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