Erblastentilgungsfonds

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  1. Das Gesetz über den Erblastentilgungsfonds wurde 1993 beim Solidarpakt von Bund und Ländern einvernehmlich vereinbart. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Deshalb gehören die ersten beiden Schuldenarten in den Erblastentilgungsfonds des Bundes. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.11.2004)
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