Das Gesetz über den Erblastentilgungsfonds wurde 1993 beim Solidarpakt von Bund und Ländern einvernehmlich vereinbart.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Deshalb gehören die ersten beiden Schuldenarten in den Erblastentilgungsfonds des Bundes.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.11.2004)