Tallaey verteidigte zugleich die Haltung ihrer Regierung in der umstrittenen Frage des Erbrechtes für Töchter.
( Quelle: TAZ 1995)
Vorliegend ging das streitbetroffene Grundstück nach Maßgabe des rechtsstaatlichen Grundsätzen offensichtlich nicht widersprechenden Erbrechtes der DDR am 6. 3. 1979 in Volkseigentum über.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)