Erbrechtsgleichstellungsgesetz

  1. Beim Erbrechtsgleichstellungsgesetz muß dagegen der Vermittlungsausschuß tätig werden. ( Quelle: )
  2. Seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 1. April 1998 haben auch uneheliche Kinder grundsätzlich ein volles Erbrecht - genauso wie eheliche Kinder - und sind Mitglied der Erbengemeinschaft. ( Quelle: )