Beim Erbrechtsgleichstellungsgesetz muß dagegen der Vermittlungsausschuß tätig werden.
( Quelle: )
Seit dem Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 1. April 1998 haben auch uneheliche Kinder grundsätzlich ein volles Erbrecht - genauso wie eheliche Kinder - und sind Mitglied der Erbengemeinschaft.
( Quelle: )