Die Gerichtsmediziner in Göttingen stellten schließlich fest: Rockendorf ist an seinem Erbrochenen erstickt.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das Kind sei an Erbrochenen erstickt, da die Nahrungsaufnahme nicht mehr funktioniert habe.
( Quelle: N24 vom 14.09.2005)
Denn die Mutter liegt gerade auf dem Boden ihrer winzigen Hütte in ihrem eigenen Erbrochenen und stirbt an Aids.
( Quelle: Spiegel Online vom 03.12.2005)