Zu ihren Spezialgebieten gehören Baurecht, Erbschaftsrecht, Insolvenzverfahren, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Patent- und Steuerrecht.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Brieske sieht vielfältige Möglichkeiten für das in den USA bereits viel breiter angewandte Verfahren im Arbeits-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Erbschaftsrecht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.01.2002)