Erbschaftsrecht

  1. Zu ihren Spezialgebieten gehören Baurecht, Erbschaftsrecht, Insolvenzverfahren, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Patent- und Steuerrecht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Brieske sieht vielfältige Möglichkeiten für das in den USA bereits viel breiter angewandte Verfahren im Arbeits-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Erbschaftsrecht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.01.2002)