Veränderungen im Erbschaftsteuerrecht wird es aber wohl auf jeden Fall geben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.09.2003)
Das "übliche Einfamilienhaus" müsse von der Vermögensteuer ausgenommen bleiben, und auch im Erbschaftsteuerrecht sei der "steuerrechtliche Zugriff familiengerecht zu mäßigen", befanden sie.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Im Falle einer Verfassungswidrigkeit der ungleichen Besteuerung müsste das Erbschaftsteuerrecht überarbeitet werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.12.2005)
Bitte beachten Sie, dass die Fachleute am Telefon nur allgemein gehaltene Fragen zum Erb- und Erbschaftsteuerrecht beantworten können.
( Quelle: Die Welt 2001)