Doch erst Anfang Januar teilte das Amtsgericht mit, daß der Erbschein bewilligt werde.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Verlangt eine Bank zum Nachweis einer Erbschaft vom Kunden einen Erbschein, muß sie grundsätzlich auch die Kosten dafür tragen.
( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)