Erdgeschoßwohnungen

  1. Insbesondere gilt die Erweiterung für den Einbau behindertengerechter Badezimmer- und Kücheneinrichtungen, Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschoßwohnungen sowie Anpassung der Wohnungseingangs- sowie sonstiger Türen in der Wohnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Bei schwer vermietbaren Erdgeschoßwohnungen kann ganz auf die Abgabe verzichtet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Häufig sind nämlich gekippte Fenster von Erdgeschoßwohnungen oder zum Lüften offenstehende Terrassentüren geradezu eine Einladung für die Diebe. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)