Insbesondere gilt die Erweiterung für den Einbau behindertengerechter Badezimmer- und Kücheneinrichtungen, Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschoßwohnungen sowie Anpassung der Wohnungseingangs- sowie sonstiger Türen in der Wohnung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Bei schwer vermietbaren Erdgeschoßwohnungen kann ganz auf die Abgabe verzichtet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Häufig sind nämlich gekippte Fenster von Erdgeschoßwohnungen oder zum Lüften offenstehende Terrassentüren geradezu eine Einladung für die Diebe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)