Da es Sinn und Zweck des Gesetzes sei, Rechtssuchende vor unsachgemäßer Beratung zu schützen, müsse geprüft werden, ob angesichts der juristischen Erfahrenheit des pensionierten Richters dieser Schutzzweck überhaupt gefährdet sei.
( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2004)