Ergänzungspflegers

  1. Wenn die Bestellung eines Ergänzungspflegers vermieden werden soll, ist im Schenkungsvertrag klarzustellen, daß mit Übernahme eines belasteten Grundstücks keine persönliche Verpflichtung des Minderjährigen übernommen wird. ( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)