Erklärlicherweise

  1. Erklärlicherweise, so der ehemalige Obergefreite weiter, hätten die deutschen Militärgerichte nach der Kapitulation für die selben Tatbestände die Formulierungen Befehls- oder Dienstverweigerung und Meuterei anwenden müssen. ( Quelle: Junge Welt vom 16.08.2001)