Sozialhilfeempfänger müssen eine gewonnene Traumreise verkaufen und den Großteil des Erlöses für den eigenen Lebensunterhalt verwenden.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Gewinnt der Kläger das Verfahren, bekommt der Finanzierer meist eine Gewinnbeteiligung zwischen 20 und 30 Prozent des Erlöses.
( Quelle: Die Welt vom 19.09.2005)
Christie's hatte ein Zwanzigstel des Erlöses erwartet.
( Quelle: Spiegel Online vom 21.04.2002)
Wie immer werden 20 Prozent des Erlöses für die Kindergartenarbeit verwendet.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.02.2005)