Ermäßigung

  1. Der Fahrschein kostet für die einfache Fahrt in der zweiten Klasse 69 Mark, in der ersten Klasse 89 Mark. Wer eine BahnCard besitzt, bekommt 20 Mark Ermäßigung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Dabei reiche eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer nicht aus, auch die Mineralölsteuer müsse verringert werden. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Im Moment liegt die Obergrenze noch bei 44 Mark. Kinder, Schüler und neuerdings auch Sozialhilfeempfänger erhalten eine Ermäßigung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Auf Antrag ist eine Ermäßigung möglich. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Für Einzelfahrten gibt es keine Ermäßigung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Vereinzelt wird diese Altersgrenze sowohl bei der prozentualen Ermäßigung als auch beim Kinderfestpreis bis auf 14 Jahre angehoben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Die Bahncard kostet künftig nicht mehr 140 (erster Klasse: 280) Euro, sondern nur noch 60 (erster Klasse: 150) Euro. Dafür bietet sie nicht mehr 50 Prozent Ermäßigung, sondern nur noch 25 Prozent - die aber auch auf schon ermäßigte Tarife. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.08.2002)
  8. Der Antrag auf Ermäßigung sollte gleichzeitig mit dem auf Eintragung gestellt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.01.2003)
  9. Über die Möglichkeit einer Ermäßigung der Gebühr wird von Fall zu Fall entschieden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  10. Kinder bis 11 Jahre erhalten 60 Prozent Ermäßigung. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)