Als Ausweg wurde nun vereinbart, daß die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen den Anspruch auf die neue Versorgung in ihre Satzung aufnehmen, die in Bayern tätigen Ersatzkassen die Pflegehilfen jedoch nur als Ermessensleistung bewilligen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Allein durch die Zusammenlegung von Ich-AG und Überbrückungsgeld und durch die Umwandlung von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung könne eine Milliarde Euro gespart werden, so Clever.
( Quelle: RTL vom 05.10.2005)