Ermittlungsführers

  1. Nicht mehr allerdings die Zeugenaussage des LKA- Ermittlungsführers, der zugab, den Haftbefehl gegen Hermanni einem Zeugen noch vor Anklageerhebung vorgelegt zu haben, was gegen die Strafprozessordnung verstößt, weil es den Zeugen beeinflusst. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.02.2002)