Deshalb hat der frühere Generalbundesanwalt Kurt Rebmann schon vor 26 Jahren den Gesetzgeber gewarnt: Er fragte sich, wie deutsche Gerichte, ohne Ermittlungsmöglichkeiten vor Ort, Feststellungen über ausländische Organisationen treffen sollen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.04.2002)
"Wir haben nur noch einen Vermisstenfall offen, bei dem leider alle Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind", sagt Klein.
( Quelle: n-tv.de vom 25.02.2005)
Andererseits bietet das Strafverfahren über den Einsatz des Polizeiapparats ganz andere Ermittlungsmöglichkeiten.
( Quelle: Die Zeit 1995)