Ermittlungsmaßnahmen

  1. Ziel des DFB sei es, zusätzlich zu den weiter andauernden Untersuchungen des Kontrollausschusses staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen zu veranlassen, die "ausschließlich staatlichen Organen, nicht aber dem DFB erlaubt sind. ( Quelle: Spiegel Online vom 28.01.2005)
  2. "Welche Ermittlungsmaßnahmen die Staatsanwaltschaft für erforderlich hält und gegen wen sie ermittelt, ist allein ihre Sache", sagte er. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.10.2005)
  3. Die Befristung war seinerzeit offiziell damit begründet worden, dass "ein den Besonderheiten aller heimlicher Ermittlungsmaßnahmen gerecht werdendes Gesamtkonzept erarbeitet und umgesetzt werden" soll. ( Quelle: )