Kernpunkt der Kritik des Berliner Kammergerichts: Die in den Ermittlungsunterlagen enthaltenen Aussagen der als Kronzeugen geltenden Vertrauenspersonen (VP) des Landeskriminalamtes sind widersprüchlich und nur wenig belastbar.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2004)
Dabei liegen Ermittlungsunterlagen zu 19 Opfern der Todeskarawane vor, die als verschwunden gelten.
( Quelle: )
Die Ermittlungsunterlagen werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
( Quelle: Welt 1998)
Generalbundesanwalt Kay Nehm hat in den Schweizer Ermittlungsunterlagen zur Leuna-Affäre keine Hinweise auf Schmiergeldzahlungen an deutsche Politiker gefunden.
( Quelle: Die Welt 2001)