RWE hatte in den ersten Instanzen unter anderem Schadenersatz gefordert für die Errichtungs- und Finanzierungskosten, den Stillstandsbetrieb seit 1988, die Beschaffung von Brennstoff sowie den seit 1988 entgangenen Gewinn.
( Quelle: )
Zu diesem Mehreinkommen wären noch die Errichtungs- und Wartungsausgaben dieser Anlagen zu zählen.
( Quelle: Telepolis vom 03.02.2004)