Die Bundesrichter betonten, es dürfe bei der Erlaubnis von sogenannten wesentlichen Änderungen nicht lediglich auf alte Betriebs-oder Errichtungsgenehmigungen verwiesen werden, sondern es müsse neu die Frage der "Schadensvorsorge" untersucht werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)