Denn die ISL, ein Tochterunternehmen der früheren adidas-Eigentümerfamilie Dassler, hat für den Fall, daß die Übertragung ausfällt und die Werbebotschaften die Wohnzimmer nicht erreichen, mit Ersatzansprüchen ihrer Kunden zu rechnen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Denn gemäß einer Anlage zum Artikel 298 des Versailler Vertrages war die Frage nach Ersatzansprüchen, die vor dem 9. März 1916 entstanden waren, durch einen Schiedsrichter festzusetzen.
( Quelle: Junge Welt 1999)