Ersatzkraft

  1. Gleiches gilt im Grundsatz auch für Selbständige. Ihr Schaden wird durch Bezahlung einer Ersatzkraft restituiert (z. B. Praxisvertretung), so daß der betreffende Zeitraum als Freizeit zur Verfügung steht (19). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Arbeitgeber kann sich aber, wenn er bereits eine Ersatzkraft eingestellt hat, auf entgegenstehende betriebliche Belange berufen, die den Teilzeitanspruch entfallen lassen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.06.2005)
  3. Die Ersatzkraft für den Verletzten ist vielleicht unzureichend qualifiziert, arbeitet deshalb langsamer und mit schlechterem Ergebnis. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)