Ersatzschulfinanzgesetz

  1. Sie wurde entsprechend den Vorschriften des Ges. uber die Finanzierung der Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzgesetz - EFG) vom 27. 1. 1961 (GSNW 230/SGV NW 223) gefördert. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)