Ersatzunterricht
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Ihr Hauptargument: Wenn es keine Pflicht zur Teilnahme am Religionsunterricht gibt, muß auch ein Ersatzunterricht freiwillig sein.
( Quelle: TAZ 1997)
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In Bayern und Rheinland-Pfalz ist der Ersatzunterricht in der Verfassung verankert, sonst in den Landesschulgesetzen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
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