Dem steht nicht entgegen, daß zwischen den Parteien über einzelne Kostenpositionen Streit herrscht, wenn jedenfalls aus den unstreitigen Positionen sich die geltend gemachte Erstattungsforderung mit Sicherheit ergibt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Denn die weigern sich nach wie vor, von ihrer Erstattungsforderung für Rückgänge beim Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamente abzurücken.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.05.2005)