Erstaufnahmestelle

  1. Die Zuständigkeit für dieses Haus liegt nicht bei der Stadt Neu-Isenburg, sondern das Hotel gehört zur "Erstaufnahmestelle für ausländische Flüchtlinge in Bad Schwalbach", wie die ehemalige Hessische Gemeinschaftsunterkunft neuerdings offiziell heißt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)